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Unternehmensberatung Prenzler |
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"Jetzt geht´s an Eingemachte!"
Alle Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass Ihre nächste Betriebsprüfung in elektronischer Form durchgeführt wird. Der Unternehmer hat alle steuerlich relevanten Daten in maschinell auswertbarer Form für die Prüfung bereitzuhalten. Ebenso ist laut GoBS (Tz. 6) eine Verfahrensdokumentation Pflicht. Dies gilt für die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 bzw. 10 Jahren ab dem 01. Januar 2002. |
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